QSS PARTNERS

Verwaltungsrecht

Zweck dieser auf der Verfassung beruhenden Rechtsdisziplin ist es, das öffentliche Interesse zu verwirklichen und die Arbeitsweise der Verwaltung zu bestimmen. Das Verwaltungsrecht untersucht die Funktionsweise von Institutionen und Organisationen im öffentlichen Verfahren, die Befugnisse und Verantwortlichkeiten von Einzelpersonen.

Das Verwaltungsrecht ist ein Gebiet, das aufgrund seiner umfassenden und umfangreichen Gesetzgebung intensive Forschung und Hingabe erfordert. QSS Partners führt diese intensive und hingebungsvolle Arbeit im Bereich des Verwaltungsrechts durch und bietet sowohl Beratungs- als auch Vertretungsdienste für unsere Mandanten von natürlichen und juristischen Personen.

Unsere Interessensschwerpunkte im Bereich Verwaltung sind;

  • Stornierungsfälle
  • Stadtumbaurecht und Aufhebungsklagen
  • Vollständige Urteilsfälle
  • Klagen auf Aufhebung der Ecrimisil-Korrekturmitteilung, die für Immobilien im Privateigentum des Staates ausgestellt wurde
  • Aufhebungsklagen gegen kommunale Bußgelder
  • Klagen zur Aufhebung behördlicher Maßnahmen der Verwaltung
  • Beratung zu öffentlichen Beschaffungen und Rechtsstreitigkeiten im Falle der Erhebung von Streitigkeiten vor Gericht
  • Fälle, in denen andere Gesetze Verwaltungsgerichte eindeutig zuweisen