QSS PARTNERS
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
- Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698, verabschiedet am 24.03.2016, trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 07.04.2016 in Kraft. Für natürliche oder juristische Personen, die in der Türkei tätig sind, ist ein Zeitraum von 2 (zwei) Jahren vorgesehen, um den Compliance-Prozess abzuschließen.
- Als QSS-Partner, unser Büro, im Einklang mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung, Klarstellungstexten, Datenaufbewahrungs- und Entsorgungsverfahren, Verpflichtungen, Vertraulichkeit
- Es bereitet Inhalte wie Verträge, Sicherheitsrichtlinien für personenbezogene Daten, Antragsformulare und Formulare für offene Einwilligungserklärungen vor.
- Es stellt die Prozesse zur Einhaltung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Verträge bereit, die die Kunden mit den Personen, mit denen sie in gegenseitiger Beziehung stehen, geschlossen haben oder schließen werden. Es bietet Vertragsrevisionen im Rahmen der Vorbereitung.
- Mit diesem von unserem Büro verfolgten Prozess stellt es sicher, dass seine Kunden durch den erfolgreichen Abschluss des Harmonisierungsprozesses vor möglichen Verwaltungssanktionen geschützt sind.
- Die Überwachung und Einhaltung des Übergangsprozesses ist sichergestellt. Nach Abschluss dieses Prozesses werden die erforderlichen Informationen und Aktualisierungen gemäß den Entscheidungen von Behörden wie dem Datenschutzausschuss, dem Verfassungsgericht und der DSGVO bereitgestellt.